BCT-Touristik

Tansania Reisen

Tansania Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 4

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Das Straßennetz ist unzulänglich und überlastet. Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. Reisende sollten darauf achten, dass die von ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichen Zustand sind. Immer Sicherheitsgurt anlegen! Das größte Gesundheitsrisiko für Reisende in Tansania besteht darin, bei einem Verkehrsunfall verletzt zu werden. Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß.

Flugreisen

Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken.

Geld/Kreditkarten

Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (Euro/US-Dollar) und/oder Travellerschecks wird empfohlen. Allerdings werden von den Banken und Wechselstuben meist nur Dollarnoten mit Prägedatum ab dem Jahr 2000 angenommen. Der Umtausch von Euro in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. In Daressalam, Arusha und Stone Town auf Sansibar gibt es die Möglichkeit, bei der Barclays Bank tansanische Schilling mit der Bankcard am Automaten abzuheben. Dieser Service unterliegt jedoch gelegentlich Störungen, und man sollte sich daher nicht ausschließlich darauf verlassen. Kreditkarten werden grundsätzlich in größeren Hotels akzeptiert.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.